Brandschutzbeauftragter

 

 

Wir stellen den außerbetrieblichen Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens und erfüllen erforderliche Aufgaben, wie die Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen oder Brandalarm- und Räumungsübungen.

Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte sind volljährige Personen mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß TRVB 117 O, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen. Soweit nicht gesetzliche oder bescheidmäßige Festlegungen entgegenstehen, ist es grundsätzlich dem Betrieb selbst überlassen, ob ein interner oder externer (außerbetrieblicher) Brandschutzbeauftragter bestellt wird. In jedem Fall ist als Brandschutzbeauftragter eine natürliche Person namhaft zu machen, die über eine ausreichende Orts-, Betriebs- und Gefahrenkenntnis für den jeweiligen Betrieb verfügt. 

Quelle: TRVB 119 O (21)

 

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten. 

 

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